3. Mit Instruktionsverfügung vom 22. November 2022 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Ausserdem wurde Dr. med. G. als sachverständige Person mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 29. November 2022 vorgeladen. 4. Mit Verfügung vom 24. November 2022 wurden auf Antrag des Beschwerdeführers dessen Ex-Ehefrau, H., und E. als Zeugen vorgeladen. 5. 5.1. Der von Dr. med. C., Oberärztin, und J., Assistenzarzt, seitens der PDAG verfasste Bericht vom 28. November 2022 ging gleichentags beim Verwaltungsgericht ein.