Er bezahle aktuell monatlich Fr. 1'040.00 und habe letztmals im vergangenen Monat (wohl Juni 2022) Unterhalt bezahlt (MI-act. 232). In seiner Stellungnahme vom 2. August 2022 reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe seines Rechtsvertreters einen weiteren Zahlungsbeleg ein, wonach er am 7. Juli 2022 Fr. 1'040.00 an die Alimenteninkasso Mittelland GmbH überwiesen hatte (MI-act. 243). Weitere Belege liegen nicht vor.