In ihrem Schreiben an das MIKA vom 20. Juli 2022 hält die Ehefrau des Beschwerdeführers fest, sie habe für die Monate Juni und Juli 2022 keine Unterhaltsbeiträge des Beschwerdeführers erhalten (MI-act. 228). Beiliegend zum Schreiben reichte die Ehefrau eine E-Mail der Jugend- und Familienberatung Würenlos vom 6. Juli 2022 ein, worin diese festhält, dass der Beschwerdeführer die Unterhaltszahlungen an seine Tochter leiste und diese an die Gemeinde U. abgetreten worden seien. Er bezahle aktuell monatlich Fr. 1'040.00 und habe letztmals im vergangenen Monat (wohl Juni 2022) Unterhalt bezahlt (MI-act. 232).