Hinzu kommen die vom Beschwerdeführer ins Recht gelegten zahlreichen Fotos seiner Tochter, welche aufgrund der Kleidung, Frisur und zunehmenden Alters der Tochter sowohl an verschiedenen Tagen und Jahreszeiten aufgenommen worden sein mussten und zudem unterschiedliche Aktivitäten belegen. Auf den Fotos ist sowohl die Tochter alleine, zusammen mit dem Beschwerdeführer oder mit anderen Kindern abgebildet. Die Fotos zeigen den Beschwerdeführer und seine Tochter sodann in verschiedenen Situationen, unter anderem sowohl drinnen wie auch draussen, auf Spielplätzen, im Wald und auch in Restaurants.