Interesse des Beschwerdeführers an einer affektiven Beziehung zu seiner Tochter äussert gering erscheine (act. 12). Dem kann nicht gefolgt werden. Zunächst zeugen allein die Anzahl der wahrgenommenen Besuche des Beschwerdeführers davon, dass er Interesse an einer affektiven Beziehung zu seiner Tochter hat. Hinzu kommen die vom Beschwerdeführer ins Recht gelegten zahlreichen Fotos seiner Tochter, welche aufgrund der Kleidung, Frisur und zunehmenden Alters der Tochter sowohl an verschiedenen Tagen und Jahreszeiten aufgenommen worden sein mussten und zudem unterschiedliche Aktivitäten belegen.