Die von seiner Noch-Ehefrau eingereichten Chat-Nachrich- ten, welche nicht in deutscher Sprache verfasst wurden und in welchen sich der Beschwerdeführer dahingehend geäussert haben soll, die deutsche Sprache nicht lernen zu wollen, sind angesichts dessen, dass die Eheleute ein angespanntes Verhältnis haben, mit Zurückhaltung zu berücksichtigen. Wie sich die sprachliche Integration des Beschwerdeführers genau präsentiert, lässt sich anhand der Akten und nach dem Gesagten zwar nicht feststellen. Dennoch erhellt klar, dass in sprachlicher Hinsicht nichts auf einen nachehelichen Härtefall hindeutet.