Bezüglich einer der Aufenthaltsdauer angemessenen sprachlichen Integration befinden sich in den Akten nur wenige Anhaltspunkte. In einem Polizeirapport vom 5. Mai 2020 im Zusammenhang mit einer Widerhandlung gegen das kantonale Brandschutzgesetz wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer nur Albanisch spreche und seine Ehefrau für ihn übersetzen musste (MI-act. 62 ff.). Weiter reichte der Beschwerdeführer am 21. Januar 2022 eine eigene Stellungnahme beim MIKA ein (MI-act. 102), wobei nicht festgestellt werden kann, ob der Beschwerdeführer diese tatsächlich selbst verfasste. Bestätigungen für besuchte Deutschkurse legte der Beschwerdeführer nicht vor.