Der Beschwerdeführer hält sich seit über vier Jahren in der Schweiz auf (siehe vorne lit. A). Soweit aus den Akten ersichtlich, ist er seit dem 10. Januar 2022 als Sanitärmonteur tätig (MI-act. 149) und bestreitet damit offenbar seinen Lebensunterhalt. Jedenfalls finden sich in den Akten keine Hinweise, wonach er sich verschuldet oder Sozialhilfe bezogen hätte. Gegen - 13 -