Der Beschwerdeführer beantragt mit seiner Beschwerde unter anderem, ihm sei eine Aufenthaltsbewilligung auszustellen. Das Verwaltungsgericht kann jedoch keine Aufenthaltsbewilligungen erteilen oder verlängern. Der Antrag ist daher so zu verstehen, dass das MIKA anzuweisen sei, dem Beschwerdeführer eine (neue) Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. -5- Nachdem sich die Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Vorinstanz vom 21. Oktober 2022 richtet, ist die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts gegeben und auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist, unter Beachtung der vorstehenden Präzisierung, einzutreten.