Mit E-Mail vom 18. April 2023 (Eingang beim Verwaltungsgericht am 20. April 2023) wandte sich die Ehefrau des Beschwerdeführers erneut ans MIKA und reichte weitere Unterlagen ein (act. 58 ff.). Hierzu nahm der Beschwerdeführer mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 26. April 2023 Stellung (act. 70 f.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: