Mit E-Mail vom 3. August 2021 teilte der zuständige Einwohnerdienst dem MIKA mit, gemäss Auskunft der Ehefrau habe sich das Ehepaar am 1. Juli 2021 getrennt und der Beschwerdeführer sei zu seinem Onkel gezogen (MI-act. 67 f.). Gemäss der Meldung der Einwohnerdienste vom 20. September 2021 wurde als Trennungsdatum der 30. September 2021 erfasst (MI-act. 72). Mit Entscheid des Bezirksgerichts Baden vom 15. November 2021 wurde vom Getrenntleben seit dem 31. Juli 2021 Vormerk genommen. Die Obhut über die gemeinsame Tochter wurde der Ehefrau zugeteilt.