2.2. Effektiv liegt mit dem Plan Nr. 1507-2b "Grundrisse Wohngeschoss/Umgebung BAUEINGABE", Massstab 1:100, vom 29. November 2016, revidiert am 22. November 2017 (Vorakten, act. 59, Baugesuch), ein (am 8. Oktober 2018) rechtskräftig bewilligter Umgebungsplan vor. Daran ändert die Nebenbestimmung in Ziff. 42 samt dazu gegebener Begründung in Ziff.23 der Baubewilligung mit der darin enthaltenen Verpflichtung zur Überarbeitung des Umgebungsplans und zu dessen anschliessender Einreichung zur Genehmigung nichts. Nach den Kriterien der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Urteil 1C_287/2021 vom 25. Juli 2022, Erw.