3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 20. März 2023; Duplik des BVU vom 24. März 2023; Duplik des Gemeinderats vom 21. April 2023) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. -6- D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 6. Juli 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: