1/X-Strasse einzureichen oder der begründet, weshalb von einer nachträglichen Einreichung des Baugesuchs abgesehen wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten der Beschwerdegegner und unter Zusprechung einer angemessenen Parteientschädigung für das vorinstanzliche Verfahren. 2. Mit Beschwerdeantworten vom 24. November 2022 und 24. Januar 2023 beantragten das BVU, Rechtsabteilung, und der Gemeinderat R. die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.