1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung, vom 28.09.2022 vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdegegner sei anzuweisen, einen anfechtbaren Entscheid bezüglich der Genehmigung des Planes Wohngeschoss/Umgebung/Ausführung vom 12.12.2018/25.06.2021 und vom 31.08.2021 mit zwei Zusatzplänen betreffend Baugesuch Nr. 2016-13A zu erlassen, der geeignet ist, die Bauherrschaft und heutige Eigentümerin zu veranlassen, ein nachträgliches Baugesuch betreffend Gestaltung der Umgebung im Bereich Aussentreppe/Sitzplatz auf der Nordseite des Hauses