1. Der Beschwerdegegner sei anzuweisen, einen anfechtbaren Entscheid bezüglich der Genehmigung des Planes Wohngeschoss/Umgebung/Ausführung vom 12.12.2018/25.06.2021 und vom 31.08.2021 mit zwei Zusatzplänen betreffend Baugesuch Nr. 2016-13A zu erlassen, der geeignet ist, die Bauherrschaft und heutige Eigentümerin zu veranlassen, ein nachträgliches Baugesuch betreffend Gestaltung der Umgebung im Bereich Aussentreppe/Sitzplatz auf der Nordseite des Hauses 1/X-Strasse einzureichen oder der begründet, weshalb von einer nachträglichen Einreichung des Baugesuchs abgesehen wird.