11. Mit Schreiben vom 23. März 2023 forderten A. und B. den Gemeinderat R. unter Bezugnahme auf die Ausführungen des BVU im Rahmen der Behandlung ihrer Aufsichtsanzeige auf, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten, mit Aufforderung der Bauherrschaft zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs, öffentlicher Auflage, Publikation, Prüfung und anschliessender Abweisung desselben. Gleichzeitig drohten sie dem Gemeinderat für den Säumnisfall die Einreichung einer Rechtsverweigerungsbeschwerde an.