7. Am 2. Dezember 2021 fand die Bauendkontrolle der Häuser 1 und 2 durch die Regionale Bauverwaltung statt. 8. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 informierte der Gemeinderat R. A. und B. darüber, dass er keinen Anlass sehe, einen anfechtbaren Entscheid betreffend die Umgebungsgestaltung zu fällen, nachdem der ausgeführte Zustand dem am 8. Oktober 2018 bewilligten Umgebungsplan, insbesondere Ziff. 23 der Baubewilligung, entspreche.