2. Nach Durchführung der Rohbaukontrolle der Häuser 1 (Parzelle Nr. ddd) und 4 monierten die Eigentümer der benachbarten Parzelle Nr. eee, A. und B., in einem Schreiben an den Gemeinderat R. vom 9. Juni 2021, dass sich die Dachflächen der Aussenreduits trotz Einzeichnung eines Steingartens auf dem revidierten Umgebungsplan auflagenwidrig als Terrassenteil nutzen liessen. Zwecks Verhinderung einer solchen Nutzung seien die Geländer so zu versetzen oder ergänzen, dass tatsächlich nur die zulässige Terrassenfläche begangen werden könne, nicht aber der Steingartenbereich.