Im Norden von Haus 1 und im Südwesten von Haus 4 ist im Schlafgeschoss eine eingeschossige Anbaute (Aussenreduit) angeordnet. Die sichtbare Höhe der Anbaute zur Nachbarschaft (Parzelle eee) beträgt talseitig 2.90m. Der ordentliche minimale Grenzabstand von 2.00m für Kleinund Anbauten wird eingehalten. Im Projekt wird die gesamte Dachfläche der Anbaute im Obergeschoss als begehbare Terrasse ausgewiesen. Somit hat die Dachfläche der Anbaute teilweise die Funktion eines Hausbalkons.