A. 1. Am 8. Oktober 2018 bewilligte der Gemeinderat R. der C. AG, Q., auf deren Parzelle Nr. aaa (heute Parzellen Nrn. aaa, bbb, ccc und ddd) den Neubau von vier Einfamilienhäusern (Baugesuch Nr. 2016-13A). Ziff. 42 der Baubewilligung enthält die folgende Nebenbestimmung: Vor Baubeginn ist ein revidierter Umgebungsplan mit Angabe der benutzbaren, reduzierten Terrassenfläche auf der Anbaute Aussenreduit Haus 1 und 4 zur Genehmigung 3-fach einzureichen. Diese beruht auf der folgenden Erwägung (Ziff. 23 der Baubewilligung):