Die unentgeltliche Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin reichte am 11. November 2022 eine detaillierte Kostennote für das verwaltungsgerichtliche Verfahren ein (act. 42b). Der für das Beschwerdeverfahren geltend gemachte Aufwand von 10.75 Stunden ist nachvollziehbar, wobei jedoch der Aufwand in ausländerrechtlichen Verfahren vor Verwaltungsgericht praxisgemäss lediglich mit einem Stundenansatz von Fr. 220.00 (nicht wie beantragt Fr. 225.00) abgegolten wird. Weiter ist das Honorar gemäss Verfügung vom 14. November 2022 (act. 43) um einen Drittel zu kürzen. Die in Rechnung gestellten Auslagen in der Höhe von Fr. 8.60 sind nicht zu beanstanden.