Aus dem Bericht des Kantonsspitals C. vom 1. November 2022 geht betreffend Status unter anderem hervor, die 54-jährige Beschwerdeführerin sei in ordentlichem Allgemeinzustand und es bestehe eine verminderte Schwingungsfähigkeit (MIact. 337). Was das weitere Procedere anbelangt, wird im Bericht festgehalten, dass eine hormonelle Abklärung bei Verdacht auf Nebennierenadenom sowie eine Kontrolle der Schilddrüsenwerte geplant seien (MIact. 338 ff.). Auch diesem Bericht lassen sich keine Hinweise zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit entnehmen.