Aus den Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin gemäss ärztlichen Zeugnissen ihrer Hausärztin vom 21. Januar 2022 bis 2. März 2023 arbeitsunfähig war (MI-act. 218, 280, 331, 332, 333, 334, 335; act. 57, 56, 55, 54). Anhand des Berichts ihrer Hausärztin vom 6. Mai 2022 seien bestehende Schmerzen, Schmerzsymptomatik, welche auch zu depressiven Zuständen führe, Schlaflosigkeit und Konzentrationsstörungen das Hauptgewicht der Klagen der Beschwerdeführerin (MI-act. 262). Gemäss der Beurteilung im radiologischen Befund des Spitals B. vom 11. Oktober 2022 bestehe eine Raumforderung in der linken Nebenniere, was am ehesten mit einem lipidreichen Adenom vereinbar sei (MI-act. 336).