Die Beschwerdeführerin gehe seit fast 20 Jahren keiner Erwerbstätigkeit nach und beziehe seit über 16 Jahren Sozialhilfe, wobei der Saldo der bezogenen Sozialhilfegelder per 17. Februar 2022 Fr. 339'578.30 betrage. Die IV-Stelle habe ihr erstes Gesuch um Ausrichtung einer Invalidenrente abgelehnt, da ihr eine Arbeitsfähigkeit in einer angepassten wechselbelastenden Tätigkeit attestiert worden sei. Auf die folgenden drei weiteren Gesuche sei die IV-Stelle nicht eingetreten. Sodann treffe nicht zu, dass die Beschwerdeführerin nie gesundheitlich vollständig abgeklärt worden sei.