Die Beschwerdeführerin beantragt mit ihrer Beschwerde unter anderem die Verlängerung ihrer Niederlassungsbewilligung. Abgesehen davon, dass Niederlassungsbewilligungen unbefristet erteilt werden und damit nicht verlängert werden, kann das Verwaltungsgericht ohnehin keine Bewilligungen erteilen oder verlängern. Dies wäre überdies auch nicht notwendig, da bei einer Gutheissung der Beschwerde, die Niederlassungsbewilligung weiter Bestand hätte.