A. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin ist serbische Staatsangehörige und reiste erstmals am 7. Februar 1991 in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 2). Per 30. Mai 1991 meldete sie sich in der Schweiz wieder ab und reiste aus gesundheitlichen Gründen zurück in ihre Heimat (MI-act. 5). Am 20. November 1991 heiratete sie einen in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Landsmann und reiste am 25. November 1991 erneut in die Schweiz ein (MI-act. 11). Im Rahmen des Familiennachzugs erteilte ihr die Fremdenpolizei des Kantons Aargau (Frepo, später: Migrationsamt des Kantons Aargau [MKA], heute: Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [