Entsprechend der Verfügung der SVA Aargau vom 27. Oktober 2020 hat er zudem Anspruch auf eine monatliche Ergänzungsleistung von Fr. 811.00 (Vorakten Gemeinde 166). Im Rahmen der EL-Berechnung wurde dem Beschwerdeführer ein jährliches Erwerbseinkommen bei Teilinvalidität von Fr. 12'300.00 als hypothetische Einnahme angerechnet (Vorakten Gemeinde 168).