Es könne ihm auch nicht vorgeworfen werden, Ansprüche gegenüber der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen nicht ausreichend geltend gemacht zu haben. Der in diesem Zusammenhang erhobene Vorwurf, wonach er Arbeitsbemühungen unterlassen habe, treffe nicht zu. Es sprächen Gründe für eine Befreiung von Arbeitsbemühungen (eine psychische Belastungssituation und Auseinandersetzungen mit der Mutter seiner Kinder).