Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 11. Oktober 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A., geb. xxx, bezieht seit November 2020 zusätzlich zur halben Rente der Invalidenversicherung (IV) von monatlich Fr. 929.00 Ergänzungsleistungen (EL) im Betrag von Fr. 811.00. Bis zu deren Gewährung war er von der Wohngemeinde Q. materiell unterstützt worden.