Es falle seit seiner Versetzung in die JVA Solothurn und der Fortsetzung der therapeutischen Massnahme durch die Abteilung Forensik der Psychiatrischen Dienste Solothurn eine deutliche Diskrepanz zwischen der formalen Zuverlässigkeit des Beschwerdeführers und seiner geringen Bereitschaft für eine inhaltliche therapeutische Arbeit auf. Er formuliere offen Therapiemüdigkeit und fehlende Einsicht bezüglich bei ihm bestehender psychiatrischer Störungsbilder und der Notwendigkeit einer spezifischen Behandlung. Mit zunehmend konfrontativer Gestaltung der Behandlung habe seine ablehnende Haltung klarere Züge angenommen. Die störungs- - 15 -