und deren Traditionen, zu attestieren. Die persönlichkeitsimmanente Gewaltbereitschaft und Waffenaffinität seien zwar als Grundhaltung zu erkennen gewesen, auf Verhaltensebene jedoch nicht mehr zum Tragen gekommen. Der Beschwerdeführer zeige nach wie vor auf der Verhaltensebene eine gute Anpassungsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft innerhalb des Strafvollzuges. Problematisch sei aber seine geringe bis fehlende Akzeptanz betreffend therapeutische Massnahmen. Der in den Behandlungsberichten des Forensischen Instituts Zentralschweiz, forio AG, festgehaltene Therapieverlauf in der JVA