3.3.3.2.1), liegt beim Beschwerdeführer weiterhin eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoiden Anteilen (ICD-10 F61.0), anamnestisch zum Tatzeitpunkt eine Anpassungsstörung mit gemischter Störung von Gefühlen und Sozialverhalten (ICD-10 F43.25) sowie eine Alkoholabhängigkeit, langjährig abstinent in beschützender Umgebung (ICD-10 F10.21), vor, was sich im weiteren Verlauf bestätigt habe. Ebenso seien dem Beschwerdeführer keine wesentlichen Änderungen bezüglich der auffälligen Persönlichkeitszüge, d.h. der persönlichkeitsimmanenten Gewaltbereitschaft und Waffenaffinität sowie der hohen Identifikation mit der albanischen Kultur