3.3.3.2.3. Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Gutachten von Dr. med. E._____ vom 26. Januar 2021, Ergänzung zum Gutachten derselben vom 6. November 2019 (siehe Erw. 3.3.3.2.1), liegt beim Beschwerdeführer weiterhin eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoiden Anteilen (ICD-10 F61.0), anamnestisch zum Tatzeitpunkt eine Anpassungsstörung mit gemischter Störung von Gefühlen und Sozialverhalten (ICD-10 F43.25) sowie eine Alkoholabhängigkeit, langjährig abstinent in beschützender Umgebung (ICD-10 F10.21), vor, was sich im weiteren Verlauf bestätigt habe.