3.3.3.2.2. Im Therapieverlaufsbericht der Psychiatrischen Dienste Solothurn, Forensische Psychiatrie, vom 2. November 2020, verfasst von G._____, lic. phil., Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP, und Dr. med. M._____, Oberarzt Forensische Psychiatrie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer ausnahmslos pünktlich zu den Sitzungen erschienen und bemüht gewesen sei, die formalen Interaktionsregeln einzuhalten. Er zeige und verbalisiere durchgehend eine gute formale Therapiemotivation, jedoch scheine eine tatsächliche intrinsische Therapie- und Änderungsbereitschaft weitgehend zu fehlen.