seine Kinder zum Ausdruck gebracht. Dabei habe er auch hinsichtlich der negativen Folgen seiner Tat für seine Kinder kein differenziertes Einfühlungsvermögen gezeigt. Der Beschwerdeführer sei nicht in der Lage gewesen, das gemeinsam mit seiner Therapeutin erarbeitete Delinquenzkonzept auch nur rudimentär wiederzugeben, und habe keinen im Rahmen der Deliktbearbeitung angestossenen Reflexions- oder gar Veränderungsprozess erkennen lassen.