Die Diagnose bezüglich den Beschwerdeführer sowie seine auffälligen Persönlichkeitszüge weisen Deliktrelevanz auf, wobei sie sich wechselseitig ungünstig verstärkt haben (VA act. 07/227 f.). Dem Beschwerdeführer seien zwar von den zuständigen Therapeuten des Forensischen Instituts Zentralschweiz, forio AG, weitreichende Fortschritte und die Erarbeitung eines Delinquenzmodells und eines funktionalen Risikomanagements bescheinigt worden. Diese Fortschritte hätten sich allerdings im Rahmen der Begutachtung grösstenteils nicht reproduzieren lassen.