Nachdem sie diesen zurückgezogen hatte, kam es ab dem Jahr 2003 bis zur Anlasstat im Jahr 2009 zu Verurteilungen des Beschwerdeführers unter anderem wegen Tätlichkeiten, (mehrfacher) Drohung, Nötigung, Vergehen gegen das Waffengesetz, Gefährdung des Lebens und Hehlerei. Daneben finden sich auch Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Des Weiteren ist den Akten ein Fall von Gewalt gegen die Familienangehörigen der Ehefrau zu entnehmen (VA act. 03/004). Seine Delikte hat er in kurzen Abständen zueinander begangen. Zudem zeigte er sich von Vorstrafen unbeeindruckt.