3.2. Im aktuellen Vollzugsbericht der JVA Solothurn vom 21. Juli 2022 (Vollzugsakten [VA] act. 05/099 ff.) wird dem Beschwerdeführer gesamthaft ein gutes Vollzugsverhalten attestiert. Mit den Mitarbeitenden gehe er freundlich und kooperativ um. Er nehme Anweisungen und Kritik mittlerweile merklich ruhiger und gelassener entgegen und reagiere insgesamt weitaus besonnener als in der Vergangenheit. Den Insassen gegenüber verhalte er sich kollegial und hilfsbereit. Es sei zu keinen weiteren Disziplinierungen (zuletzt am 10. September 2021 wegen Besitzes eines Adapters mit USB- Anschluss) gekommen und die Alkohol- und Drogentests seien negativ ausgefallen.