Er habe mit seiner Vergangenheit abgeschlossen und wolle sich zukünftig um seinen Sohn, F._____, kümmern. Er habe sich positiv entwickelt und sei stabiler und reifer geworden, was aus dem Vollzugsverlaufsbericht vom 21. Juli 2022 hervorgehe. Der Beschwerdeführer bringt sodann vor, dass mit dem weiteren Strafvollzug mit einer Verschlechterung seiner Legalprognose gerechnet werden müsse. -8-