Seine Legalprognose bezüglich Gewaltstraftaten allgemein sei erheblich belastet und das Risiko für erneute Gewaltstraftaten moderat bis hoch. Zudem könnten dem Beschwerdeführer nur ein partielles Ansprechen auf die therapeutische Massnahme und unbefriedigende Therapieerfolge attestiert werden, was mit dem Therapieverlaufsbericht der Psychiatrischen Dienste Solothurn vom 2. November 2020 bestätigt worden sei. Demgegenüber seien die vorangehenden Therapieberichte des Forensischen Instituts Zentralschweiz, forio AG, zwar positiv ausgefallen. Es sei allerdings inso- -6-