rer aus. Ausgangspunkt der Legalprognose bildeten die beiden Gutachten von Dr. med. E._____ (Gutachten vom 6. November 2019 und Ergänzungsgutachten vom 26. Januar 2021). Hiernach bestünde aufgrund der Risikokonstellation des Beschwerdeführers ein deutlich erhöhtes Risiko für erneute Tötungsdelikte und/oder schwere (lebensgefährliche) Gewaltstraftaten im Vergleich zur Risikosituation von Straftätern ohne psychische Beeinträchtigung, die entsprechende Delikte begangen haben. Seine Legalprognose bezüglich Gewaltstraftaten allgemein sei erheblich belastet und das Risiko für erneute Gewaltstraftaten moderat bis hoch.