2. Mit Verfügung vom 3. November 2022 erteilte der instruierende Verwaltungsrichter dem Beschwerdeführer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege für die Verfahrens- und die Parteikosten und bestellte lic. iur. Franz Hollinger, Rechtsanwalt, Brugg AG, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 14. November 2022 beantragte das AJV die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Unter gleichem Datum stellte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau einen gleichlautenden Antrag.