3. Nachdem B._____ bereits am 17. September 2009 im Zentralgefängnis Lenzburg den vorzeitigen Strafvollzug angetreten hatte, wurde er am 22. März 2016 in die Strafanstalt Bostadel in Menzingen (JVA Bostadel) versetzt, wo der geschlossene Normalvollzug der Freiheitsstrafe und der Vollzug der ambulanten störungs- und deliktsspezifischen Behandlung (begonnen am 8. März 2016) fortgesetzt wurden. Am 15. Juni 2020 wurde B._____ in die Justizvollzugsanstalt Solothurn (JVA Solothurn) versetzt, wo -3- der geschlossene Normalvollzug der Freiheitsstrafe und der Vollzug der ambulanten störungs- und deliktsspezifischen Behandlung weitergeführt wurden.