Den in den Akten liegenden Buchhaltungsunterlagen ist ferner zu entnehmen, dass die vom Beschwerdeführer betriebenen Unternehmen die ihrerseits gesamthaft zu tragenden Mietkosten in den Jahren 2013 – 2015 buchhalterisch wie folgt abgerechnet haben: Einzelunternehmung AG 2013: Fr. 20'400.00 Fr. 30'000.00 2014: Fr. 50'400.00 Fr. 2'650.00 2015 Fr. 12'600.00 Fr. 45'000.00