3. Während das Kantonale Steueramt (KStA) am 29. November 2022 eine Beschwerdeantwort einreichte, verzichtete der Gemeinderat R. am 12. Dezember 2022 auf die Erstattung einer solchen. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 7. März 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: