2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 600.00, der Kanzleigebühr von CHF 145.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 845.00, unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. D. -3- 1. Den Rekursentscheid vom 22. September 2022 zogen A. und B. mit Beschwerde vom 2. November 2022 an das Verwaltungsgericht weiter und stellten folgende Anträge: 1. Der Entscheid des Spezialverwaltungsgerichtes Steuern vom 22. September 2022 sei aufzuheben.