Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 22. September 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. arbeitete 2014 sowohl als selbständiger Rechtsanwalt und Notar als auch als angestellter Rechtsanwalt und Notar bei der in seinem Eigentum stehenden D. AG (nachfolgend: AG) mit Sitz in Q. (Eintrag im Handelsregister per 22. März 2013). Zusammen mit einem weiteren Anwalt war er seit 2004 Mieter von Büroräumlichkeiten in Q..