4.3. Die Beschwerdeführenden haben mit dem Vermieter eine Vereinbarung getroffen, wonach sie aufgrund eines "Kinderrabatts" anstatt des vollen Mietzinses von Fr. 1'910.00 vorerst nur einen reduzierten Betrag von Fr. 1'610.00 (inkl. Nebenkosten) bezahlen. Dabei wird für jedes Kind bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein Preisnachlass von Fr. 50.00 gewährt. Ab November 2023 (mit der Volljährigkeit des ältesten Kindes) wird sich die Miete daher zunächst auf Fr. 1'660.00 erhöhen. Die Beschwerdeführenden beantragen die Übernahme der effektiven Wohnkosten ab dem Zuzug.