Eine kleinere Wohnung kann daher nicht infrage kommen, weshalb die drei angeführten Inserate für 5-Zimmer- Wohnungen nicht berücksichtigt werden können. Damit verbleibt unter den Stichproben der Vorinstanz einzig eine 5,5-Zimmer-Wohnung am V-Weg mit einem Mietzins von Fr. 1'590.00 (inkl. Nebenkosten) als Alternative. Die -9- Berechnung eines durchschnittlichen Mietzinses für 5,5-Zimmer- Wohnungen nur aufgrund eines einzigen Referenzangebots ist jedoch nicht aussagekräftig. Dies gilt umso mehr, als offen ist, ob die Wohnung überhaupt an eine 8-köpfige Familie vermietet worden wäre.